Spendenbescheinigung

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.

Bis zu einer Spendensumme von 200 € werden nicht automatisch Spendenbescheinigungen erstellt. Wenn Sie Ihre Spende für steuerliche Zwecke dokumentieren möchten, reicht dazu die untenstehende Bescheinigung (Vereinfachter Nachweis für Zuwendungs- bescheinigungen) in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis über die geleistete Zahlung (Kontoauszug) aus. Sollten Sie dennoch eine personalisierte Spendenbescheinigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Für alle Spenden oder Zustiftungen, die höher sind als 200 €, werden automatisch Spendenbescheinigungen erstellt, bitte geben Sie dazu im Betreff Ihre vollständige Adresse an.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.

 

  • Eine Bestätigung über steuerbegünstigte Zuwendungen gilt bei Beträgen bis 200,00 € als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.

 

  • Über 200,00 € erhalten Sie automatisch eine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie hierzu auf der Überweisung Ihre vollständige Anschrift an.

 

Wir sind wegen der Förderung unmittelbar steuerbegünstigter gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Soest, Steuernummer 343/5846/1277, vom 18.02.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird gemäß § 50 Abs. 1 EStDV bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der nachfolgenden Zwecke verwendet wird: (1) Mildtätige Zwecke und (2) folgende gemeinnützige Zwecke: öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und 7 AO).